Recht

Leider gibt es keine einheitliche Bestimmungen für Kleinwindanlagen. Das Baurecht für Windkraftechnik wird gerade erst überarbeitet. Es sollte auf jeden Fall eine Anfrage beim örtliche Bauamt erfolgen

 International nach IEC 61400-2 (2nd Edition, März 2006):

Wenn überstrichene Rotorfläche < 200m² und Spannung ≤ 1000V Wechselspannung
oder ≤ 1500V Gleichspannung
, dann handelt es sich um eine Kleinwindenergieanlage.
Es dürfen die vereinfachen Berechnungsformeln herangezogen werden.

 

Deutsches Baurecht DIBt (DIBt-Richtlinie März 2004):

Zusatzbestimmung deutsches Baurecht (Musterliste der technischen Baubestimmungen Februar 2009):

Wenn überstrichene Rotorfläche ≤ 7 m² und Nennleistung ≤ 1 kW und Nabenhöhe ≤ 7m dann braucht keine gutachtliche Stellungnahme für Lasten, Maschine, Rotorblätter, Bedienungsanleitung, Inbetriebnahmeprotokoll (Vordruck), Wartungspflichtenbuch, Gründung und Baugrund vorgelegt werden.

 

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